SYSTEM-CARD Telestapler

Staplerschein machen mit SYSTEM-CARD - sicher, schnell und kostengünstig

 

Der Staplerschein von SYSTEM CARD umfasst Schulungen für Flurförderzeuge und Teleskopstapler, die theoretische und praktische Elemente enthalten. Die Schulung richtet sich nach DGUV Vorschriften und berechtigt Ihre Mitarbeiter zum Führen von verschiedenen Staplertypen. Sie beinhaltet Themen wie Unfallverhütung, rechtliche Grundlagen, und den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen.

Nach dem DGUV-Grundsatz gliedert sich die Qualifizierung in folgende 3 Stufen:
Stufe 1 Stufe 2a Stufe 2b
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 145-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen) Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Dauer: 1 Tag Dauer: 1 Tag Dauer: 1 Tag
(entfällt bei Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV 308-008)

Intention unserer Stapler Schulungen und Kurse: Mehr Sicherheit und Gesetzeskonformität in Ihrem Unternehmen

Unsere Staplerführerschein Schulungen und Kurse von SYSTEM-CARD sind darauf ausgerichtet, Ihren Mitarbeitern einen professionellen und effektiven Umgang mit Teleskopstaplern, Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen zu vermitteln. Auf diese Weise wollen wir Ihrem Betrieb dabei helfen, Unfälle zu verhindern und Baustellenstilllegungen zu vermeiden.  

Ebenso wollen wir Ihnen durch unsere Schulungen erleichtern, Ihren Unternehmerpflichten und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nachzukommen, insbesondere für den Umgang mit speziellen Geräten wie geländegängige Teleskoplader. Für letztere bieten wir auch spezialisierte Kurse und Trainings an, die dem neuesten DGUV Grundsatz 308-009 entsprechen.  

Unsere Kurse sind darauf zugeschnitten, die Sicherheit und Effizienz bei der Bedienung von Höhenzugangstechnik in herausfordernden Umgebungen zu maximieren. Somit sind Sie und Ihre Mitarbeiter mit SYSTEM-CARD stets auf der sicheren Seite, wenn es um die Bedienung und den Einsatz von Flurförderzeugen geht.


Rechtliche Grundlage, Voraussetzungen und Gültigkeit zum Staplerführerschein

Der Teleskopstaplerführerschein ist eine wesentliche Voraussetzung für Mitarbeiter, die im Arbeitsumfeld Telestapler bedienen sollen. Gemäß dem DGUV Grundsatz 308-009 ist es zwingend erforderlich, dass Bediener dieser Fahrzeuge eine umfassende Schulung durchlaufen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen, um die Bedienberechtigung zu erhalten.  

Voraussetzung für den Beginn dieser Ausbildung ist das Erreichen des 18. Lebensjahres sowie der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit für die Bedienung der Fahrzeuge. Die Gültigkeit des Bedienausweises ist zeitlich begrenzt, und regelmäßige Auffrischungskurse sind notwendig, um die Lizenz zu erneuern. Jährliche Unterweisungen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes sind für Bediener von Flurförderzeugen Pflicht. Diese jährlichen Schulungen können bei SYSTEM LIFT effizient und kostengünstig im Rahmen unseres E-Learning-Angebots absolviert werden.

Sie haben noch Fragen zum Staplerschein? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf - rufen Sie uns unter 02573-95 84 0 an. Wir beraten Sie umfassend und bieten Ihnen einen Angebot mit attraktive Konditionen.


Für die Teilnahme an den Qualifizierungsstufen 2a & 2b ist die bestandene Prüfung in der Stufe 1 "Allgemeine Qualifizierung" Voraussetzung.

Unsere nächste Teleskopstapler-Schulung - Stufe 1  - bieten wir am

auf Anfrage

an.  Bei Interesse an dieser Schulung registrieren Sie sich hier:

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