So sicheren Sie Bagger & Radlader richtig
Sicher transportieren - Sicher ankommen
Wir legen viel Wert auf die Sicherheit rund um unsere Mietmaschinen - daher haben wir uns die Ladungssicherung bei Baggern & Radladern von der Dekra zertifizieren lassen.
Falsche Ladungssicherung ist im Straßenverkehr nicht nur gefährlich, sondern im Falle der Kontrolle durch die Polizei oftmals auch richtig teuer.
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zur richtigen Sicherung von Baggern & Radladern
Euer Team von Berning Mietservice
DEKRA-Zertifikat 313/32100/702073/1819395101-2
zur BERNING Miet- und Vertriebs GmbH & Co. KG Verlade- und Sicherungsvariante eines Hydraulikbaggers mit Gummikettenfahrwertk bis zu einem Gesamtgewicht von 1.100 kg (z.B. Wacker Neuson Model 803 Typ E08-01, verladen auf Starrdeichsel-Zentralachsanhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3500 kg) gem. Aufstellung mit den geltenden Richtlinien zur Ladegutsicherung gemäß DIN EN 12195-1 und VDI-Richtlinie 2700 ff:
1. Hinweis Anhänger:
- Stützlast bis zu 100 kg und Kupplungshöhe bis 400 mm
- Maximal zulässige Achslasten sind einzuhalten
- Anhängekupplungskopf verriegeln und Fangseil einhängen
- Elektrische Verbindung herstellen und Lichtanlage kontrollieren!
- Stützrad einfahren und verriegeln
2. Verladung
- Mittig der Längsachse in Fahrtrichtung, so dass die zul. Stützlast nicht überschritten wird.
- Baggerarm mit Schaufel formschlüssig auf den Schaufelhalter und von außen angepresst und hydraulisch blockiert.
- Das Gummikettenfahrwerk wird hydraulisch (Zündung aus!) und der Oberwagen mechanisch blockiert.
3. Ladegurtsicherungsmaßnahmen:
Möglichkeit a:
Der Bagger wird vorn und hinten über je 2 Zurrgurte gem. DIN EN 12195-2 im Direktzurrverfahren gesichert. Hierbei erfolgt die Gurtführung von den im Anhänger eingelassenen Zurrpunkten am Bagger (siehe Bilder).
Möglichkeit b:
Bei gedrehtem Fahrwerk (Stützschild vorn) wahlweise Sicherung vonr durch Gurtführung von dem im Anhänger eingelassenen Zurrpunkten überkreuz zu den dafür vorgesehenen Einhakpunkten am Stützschild des Baggers.
4. Sicherung zusätzl. Baggerschaufeln
- Die zwei zusätzlichen Baggerschaufeln werden formschlüssig ineinander und an die Stirnwand verladen. Durch die Aufnahme der Schaufeln wird ein Gurt als Niederzurrung geführt und bei beiden im Boden befindlichen Schwerlastzurrösen eingehakt und mit STF 300 daN niedergezurrt.
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DEKRA-Zertifikat 313/32100/702073/1819395101-4
zur BERNINGMiet- und Vertriebs GmbH & Co. KG Verlade- und Sicherungsvariante eines Hydraulikbaggers mit Gummikettenfahrwerk bis zu einem Betriebsgewicht von 1.715 kg (z.B. Wacker Neuson Model 1404 Typ E09-01, verladen auf Starrdeichsel-Zentralachsanhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3500kg) gem. Aufstellung mit den geltenden Richtlinien zur Ladegutsicherung gemäß DIN EN 12195-1 und VDI-Richtlinie 2700 ff:
1. Hinweis Anhänger:
- Stützlast bis zu 100 kg und Kupplungshöhe bis 400 mm
- Maximal zulässige Achslasten sind einzuhalten
- Anhängekupplungskopf verriegeln und Fangseil einhängen
- Elektrische Verbindung herstellen und Lichtanlage kontrollieren!
- Stützrad einfahren und verriegeln
2. Verladung
- Mittig der Längsachse in Fahrtrichtung, so dass die zul. Stützlast nicht überschritten wird.
- Baggerarm mit Schaufel formschlüssig auf den Schaufelhalter und von vorn angepresst und hydraulisch blockiert.
- Das Gummikettenfahrwerk wird hydraulisch (Zündung aus!) und der Oberwagen mechanisch blockiert.
- Der Bagger muss so positioniert werden, dass das Stützschild in Fahrtrichtung nach vorn zeigt.
3. Ladegurtsicherungsmaßnahmen:
- Vorn über je 2 Zurrgurte gemäß DIN-EN 12195-2, im Diagonalzurrverfahren
Hierbei erfolgt die Gurtführung von den im Anhänger eingelassenen Zurrpunkten überkreuz zu den dafür vorgesehen Einhakpunkten am Stützschild des Baggers (siehe Bilder). - Hinten erfolgt die Sicherung über 2 direkt verlaufende Gurte von den Zurrpunkten des Anhängers zum Fahrgestell des Baggers.
4. Sicherung zusätzl. Baggerschaufeln
- Die zwei zusätzlichen Baggerschaufeln werden formschlüssig ineinander und an die Stirnwand verladen. Durch die Aufnahme der Schaufeln wird ein Gurt als Niederzurrung geführt und bei beiden im Boden befindlichen Schwerlastzurrösen eingehakt und mit STF 300 daN niedergezurrt.
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DEKRA-Zertifikat 313/32100/702073/1819395101-3
zur BERNING Miet- und Vertriebs GmbH & Co. KG Verlade- und Sicherungsvariante eines Kleinbagger (Hydraulikbagger Wacker Neuson Model ET24 Typ E12-04 mit einem Betriebsgewicht von bis zu 2.316 kg, verladen auf Starrdeichsel-Zentralachsanhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3500 kg) gem. Aufstellung mit den geltenden Richtlinien zur Ladegutsicherung gemäß DIN EN 12195-1 und VDI-Richtlinie 2700 ff:
1. Hinweis Anhänger:
- Stützlast bis zu 100kg und Kupplungshöhe bis 400mm
- Maximal zulässige Achslasten sind einzuhalten
- Anhängekupplungskopf verriegeln und Fangseil einhängen
- Elektrische Verbindung herstellen und Lichtanlage kontrollieren!
- Stützrad einfahren und verriegeln
2. Verladung
- Mittig der Längsachse in Fahrtrichtung, dass das abgesenkte Stützschild an den Blockiervorrichtungen anliegt.
- Baggerarm mit Schaufel wird formschlüssig auf die Zugdeichsel und von außen an die Stirnwand angepresst und hydraulisch blockiert.
- Das Gummikettenfahrwerk und der Oberwagen hydraulisch blockiert.(Zündung aus!)
3. Ladegurtsicherungsmaßnahmen:
- Der Bagger wird vorn und hinten über je 2 Zurrgurte gem. DIN EN 12195-2 im Diagonalzurrverfahren gesichert. Hierbei erfolgt die Gurtführung von den im Anhänger eingelassenen Zurrpunkten überkreuz zu den dafür vorgesehenen Einhakpunkten am Bagger (siehe Bilder).
4. Sicherung zusätzl. Baggerschaufeln
- Die zwei zusätzlichen Baggerschaufeln werden formschlüssig ineinander und an die Stirnwand verladen. Durch die Aufnahme der Schaufeln wird ein Gurt als Niederzurrung geführt und bei beiden im Boden befindlichen Schwerlastzurrösen eingehakt und mit STF 300 daN niedergezurrt.
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DEKRA-Zertifikat 313/32100/702073/1819395101-3
zur BERNING Miet- und Vertriebs GmbH & Co. KG Verlade- und Sicherungsvariante eines Radladers (Wacker Neuson Typ WL25 mit einem Betriebsgewicht von bis zu 2.380 kg, verladen auf einem Starrdeichsel-Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg) gem. Aufstellung mit den geltenden Richtlinien zur Ladegutsicherung gemäß DIN EN 12195-1 und VDI-Richtlinie 2700 ff:
1. Hinweis Anhänger:
- Stützlast bis zu 100kg und Kupplungshöhe bis 400mm
- Maximal zulässige Achslasten sind einzuhalten
- Anhängekupplungskopf verriegeln und Fangseil einhängen
- Elektrische Verbindung herstellen und Lichtanlage kontrollieren!
- Stützrad einfahren und verriegeln
2. Verladung
- Mittig der Längsachse in Fahrtrichtung, so dass die zul. Stützlast nicht überschritten wird.
- Die Schaufel wird flach abgelegt und hydraulisch blockiert. Evtl. mitgeführte Gabelzinken werden unter der Hinterachse so positioniert, dass die Räder des Radladers vollständigen Bodenkontakt haben.
- Die Transportsicherung (Einknickverhinderer) muss montiert und gesichert sein.
3. Ladegurtsicherungsmaßnahmen:
- Der Radlader wird vorn und hinten über je 2 Zurrgurte gem. DIN EN 12195-2 im Diagonalzurrverfahren gesichert. Hierbei erfolgt die Gurtführung von den im Anhänger eingelassenen Zurrpunkten überkreuz zu den dafür vorgesehenen Einhakpunkten am Radlader (siehe Bilder).
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Wir schreiben Sicherheit groß
In mittlerweile mehr als 15 Seminaren haben wir Personen im sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen geschult. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, passieren durch Fehlbedienung und unsachgemäßer Handhabung immer wieder auch Unfälle. Daher hat die Berufsgenossenschaft im DGUV Grundsatz 308-008 klare Grundsätze für die Ausbildung von Hubarbeitsbühnenbediener formuliert. In unserem Seminar vermitteln wir den Teilnehmer neben den notwendigen praktischen Fertigkeiten auch ein fundiertes Hintergrundwissen über die Funktionsweisen von Hubarbeitsbühnen.
Unser Schulungsangebot haben wir in diesem Jahr um den Bereich Baumaschinen-Schulungen - Module Bagger, Radlader & Muldenkipper erweitert. In diesem Seminar erhält der Teilnehmer theoretisches und praktisches Wissen auf Grundlage der DGUV Regel 100-500, um die Aufgaben als Baumaschinenführer erfüllen zu können!
Wir schreiben Sicherheit groß! Mehr Informationen über unsere Schulungen finden Sie hier: Schulungen